Die Abrechnung der Behandlung erfolgt
nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH). Selbstzahlern berechne ich 98,- € pro Behandlung (ca. 50 min)
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Kosten für osteopathische Leistungen in
ganz unterschiedlicher Höhe. Viele Kassen bieten ihren Versicherten Zuschüsse als Satzungsleistung an. Sind Sie gesetzlich versichert, rechne ich wie mit Selbstzahlern ab.
Private Krankenversicherungen und
Beihilfestellen übernehmen in der Regel 80 bis 100 % der Kosten einer osteopathischen Behandlung.
Bitte vor einer Behandlung bei der Krankenkasse oder Versicherung erkundigen,
unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe die Kosten einer osteopathischen Behandlung erstattet bzw. bezuschusst werden.