Die Abrechnung der Behandlung erfolgt
nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH).
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Kosten für osteopathische Leistungen in
ganz unterschiedlicher Höhe. Viele Kassen bieten ihren Versicherten Zuschüsse als Satzungsleistung an. Sind Sie gesetzlich versichert, rechne ich mit Ihnen wie als Selbstzahler
ab.
Private Krankenversicherungen und
Beihilfestellen übernehmen in der Regel 80 bis 100 % der Kosten einer osteopathischen Behandlung.
Bitte erkundigen
Sie sich vor einer Behandlung bei Ihrer
Krankenkasse oder Versicherung, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe die Kosten einer osteopathischen Behandlung erstattet bzw. bezuschusst werden.