Kosten

Die Abrechnung der Behandlung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH).  
       
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Kosten für osteopathische Leistungen in
ganz unterschiedlicher Höhe. Viele Kassen bieten ihren Versicherten Zuschüsse als Satzungsleistung an. Sind Sie gesetzlich versichert, rechne ich mit Ihnen wie als Selbstzahler ab.
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel 80 bis 100 % der Kosten einer osteopathischen Behandlung.
Bitte erkundigen Sie sich vor einer Behandlung bei Ihrer Krankenkasse oder Versicherung, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe die Kosten einer osteopathischen Behandlung erstattet bzw. bezuschusst werden.                                   

Ulrike Blecken

Heilpraktikerin

Osteopathin

 

Narzissenweg 2
88682 Überlingen

0176-34480868